Standortregister
Im Gentechnikgesetz ist auch festgelegt, dass die Standorte des Anbaus von Gentechnik-Pflanzen in einem zentralen Register erfasst werden müssen (Standortregister). Drei Monate vor Aussaat muss ein Landwirt den geplanten Gentechnik-Anbau beim Bundesamt anmelden. Das Register dient einerseits der Überwachung von Auswirkungen des Gentechnik-Anbaus, andererseits der Information von betroffenen Landwirten oder Imkern in der Nachbarschaft. Landwirte in der Nachbarschaft, die sich vor Verunreinigungen ihrer Ernten schützen wollen, bleibt nur die Möglichkeit, die entsprechenden Pflanzen – also Mais oder Kartoffeln – nicht selbst anzubauen.
Forscher müssen ihre Versuche mit Gentechnik-Pflanzen erst 3 Tage vor der Aussaat im Standortregister verzeichnen. Freisetzungsversuche können ein breites Spektrum an Pflanzen betreffen. Auf die kurzfristige Anmeldung können Landwirte in der Nachbarschaft nicht reagieren.
In dem Register sind die Standorte und die angebauten Pflanzen verzeichnet.
Standortregister
Verordnung zu Anbauregeln
Welche genauen Regeln Landwirte beachten müssen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, ist in der Verordnung über die gute fachliche Praxis geregelt. So muss ein Landwirt seine Nachbarn über den Gentechnik-Anbau informieren und bei Gentechnik-Mais MON 810 einen Abstand von 300 Metern zu ökologischem Mais-Anbau und 150 Meter zu herkömmlichen Mais-Feldern einhalten. Pflanzenartspezifische Vorgaben für den Anbau der Gentechnik-Kartoffel Amflora gibt es derzeit noch keine. (Stand Nov. 2010)
Bundesjustizministerium: Gute fachliche Praxis