
Das Zentrum für Lebensmittelsicherheit der USA hat gesetzliche Regelungen zu Kennzeichnung, Anbau und Import zusammengestellt.
● The Center for Food Safety, Juli 2005.
Länderübersicht (140 KB, engl.)
Eine Karte gibt Aufschluss darüber, in welchen Ländern der Import von GVOs gesetzlich verboten ist, und in welchen es Gesetze zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gibt.
● Greenpeace, März 2006.
Karte über Importgesetze (268 KB)
Im Sommer 2003 hatte die damalige EU-Kommission unverbindliche Leitlinien zur Koexistenz verabschiedet, die jedoch lediglich einen Rahmen vorgeben, die konkrete Ausgestaltung jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen.
● biosicherheit.de, Sep. 2005.
Koexistenzregeln im Überblick
Übersicht zum Stand der Gesetzesprozesse in den EU-Mitgliedstaaten, Anbauvorschriften, Zuständigkeiten und Forschungsberichte.
● EU-Kommission, Apr. 2006.
Koexistenzregeln im Überblick (engl.)
Reden und Präsentationen der Teilnehmer der EU-Konferenz zur Koexistenz in Wien über Anbauvorschriften, Maßnahmen zur Trennung der Ernteerzeugnisse bei der Verarbeitung und Einschätzungen der Marktsituation.
● Apr. 2006.
Vorträge und Präsentationen zur Koexistenz in den EU-Mitgliedstaaten (engl./dt.)
Übersicht über den Stand der Gesetzgebung und Haftungsregeln in den EU-Staaten und in der Schweiz. Fachgebiet Ökologischer Land- und Pflanzenbau, Universität Kassel.
● Uni Kassel, Feb. 2005.
Haftungsregeln im Überblick
Das australische Gentechnikgesetz vom 9. Juli 2004.
Gene Technology Bill 2004 (191 KB, 09.07.04, engl.)
Rede des dänischen Minister für Landwirtschaft, Hans Christian Schmidt, auf der EU-Konferenz am 6. April 2006 zur Koexistenz mit Infos zum dänischen Gentechnikgesetz.
● Hans Christian Schmidt, Minister für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, Dänemark, Apr. 2006.
Redebeitrag zur Koexistenz
Das dänische Gentechnikgesetz, vom 9. Juni 2004, soll den kommerziellen Anbau, Umgang, Verkauf und Transport von gentechnisch veränderten Pflanzenkulturen regeln.
Englische Übersetzung des Gesetztextes (125 KB, 09.06.04 engl.)
Kurze Inhaltsangabe (51 KB, 09.06.04)
Der Vorentwurf des Forschungsministeriums für ein neues Gentechnikgesetz zur Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie siegt vor, dass die Landwirte bis zu 100 Euro pro Hektaren in einen Haftungsfonds zahlen. Mit dem Geld sollen dann Entschädigungszahlungen geleistet werden für GVO-Beimischungen, die über die von der EU festgelegten Grenze für die Kennzeichnung von 0,9 Prozent hinausgehen.
● Forschungsministerium, Frankreich, Dez. 2005.
Projet de loi relatif aux organismes génétiquement modifiés (28 KB)
Hintergrundinfos:
biotechnologie.de
Südtirol hat eine gesetzliche Übergangsregelung geschaffen, die den Anbau von GVOs verbietet bis die EU einheitliche Leitlinien zur Koexistenz schafft. Die Landesregierung hat den Entwurf am 09. Mai 2006 genehmigt.
Landesgesetzentwurf zum Einsatz von Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion (63 KB)
Das österreichische Gentechnikgesetz und Dokumente über dessen Veränderung.
Gentechnikgesetz, Lebensmittelgesetz 1975, Änderung
Eine Novelle zum Gentechnik- und Lebensmittelgesetz wurde am Mittwoch (13. Oktober 2004) mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ vom österreichischen Parlament angenommen. Kritik kam von den Oppositionsparteien, Grüne und SPÖ, von Umweltschutzorganisationen und von Bauernvertretern.
● Save our Seeds.
Österreich beschließt Gentechnik-Novelle
Gesetz mit dem das Gesetz über die Regelung von Maßnahmen der Gentechnik-Vorsorge erlassen und das Kärntner Landwirtschaftsgesetz geändert wird.
Kärntner Gentechnik- Vorsorgegesetz (360 KB, 28.01.05)
Dringlichkeitsantrag gegen Gentechnik der Kärntner Grünen für eine weitere Absicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft in Kärnten. Angenommen vom Landtag am 21. Oktober 2005.
● Die Grünen, Kärntner Landtag, Sep. 2005.
Antrag Absicherung gentechnikfreier Landwirtschaft
Der Entwurf zum Gentechnik-Vorsorgegesetz im Land Niederösterreich, die Begründung und eine Synopse.
Das Gesetz schreibt eine Anmeldung des beabsichtigten Anbaus gentechnisch veränderter Organismen vor und räumt die Möglichkeit ein, den Anbau in besonders sensiblen Zonen zu untersagen.
Oberösterreich darf den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen nicht per Gesetz verbieten. Das verfügte der Europäische Gerichtshof im September 2007 Die obersten EU-Richter wiesen eine Einsprache des Landes Oberösterreich gegen die Aufhebung des Anbauverbotes endgültig zurück.
Entscheidung der Kommission über die einzelstaatlichen Bestimmungen zum Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen im Land Oberösterreich.
● EU-Kommission, Sep. 2003.
Entscheidung der Kommission zum Verbotsgesetz
Begutachtungsentwurf und Landesgesetz, mit dem der Anbau von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut sowie der Einsatz von transgenen Tieren zu Zwecken der Zucht sowie der Jagd und Fischerei verboten wird.
Oberösterreichisches Gentechnik-Verbotsgesetz 2002 (90 KB, 21.08.02)
Gesetz über Maßnahmen der Gentechnik-Vorsorge im Kanton Salzburg.
Salzburger Gentechnik-Vorsorgegesetz (88 KB, 10.11.04)
Das Gesetz erlaubt den Gentechnik-Anbau unter strengen Auflagen. Es muss gewährleistet sein, dass etwa der Acker eines Biolandwirtes in der Nähe nicht betroffen ist, Naturschutzgebiete müssen gentechnikfrei bleiben. Entwurf vom Februar 2006.
Steiermärkisches Gentechnik-Vorsorgegesetz - StGTVG (41 KB)
Erläuterungen zum Gesetz (265 KB)
Gesetz über Maßnahmen der Gentechnik-Vorsorge beschlossen vom Wiener Landtag.
Wiener Vorsorge-Gentechnikgesetz (21/09/2005)
Die zentralen Regelungen (5 KB, 21/09/2005)
Bundesgesetz über die Gentechnik im Außerhumanbereich vom 21. März 2003 (Stand am 22. Dezember 2003).
Bundesgesetz über die Gentechnik im Außerhumanbereich (143 KB, 21/03/2003)
Die veränderte Freisetzungsverordnung soll die Anliegen des Gentechnikgesetzes (GTG) konkretisieren und die Reglung des Umgangs mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) der neuen Rechtsgrundlage anpassen
Freisetzungsverordnung (FrSV) (19.07.05)
● Greenpeace, März 2006.
Stellungnahme
Die Koexistenzverordnung sieht im Entwurf vor, dass der Bewilligungsinhaber die Anbaudetails festlegt. Dieser haftet dann allerdings auch für Schäden.
Entwurf der Koexistenz-Verordnung (31 KB, 03/10/2005)
Erläuterung der Koexistenz-Verordnung (50 KB, 03/10/2005)
Präsentation zum Rechtsrahmen für GVO in der Tschechischen Republik auf der EU-Koexistenztagung am 06. April 2006.
● Ministerium für Umwelt, Tschechien, Apr. 2006.
Rechtsrahmen für GVO (1 MB)
In Deutschland und den meisten „alten“ EU-Staaten gehören Diskussionen über den zweifelhaften Sinn und die ökologischen und gesundheitlichen Effekte gentechnisch veränderter Pflanzen seit langem zur Tagesordnung. Doch wie sieht die Situation in den „neuen“ EU-Staaten aus? Wer sind die neuen Partner und wie ist ihre Haltung gegenüber der Gentechnik?
● Der kritische Agrarbericht 2005.
Gesetze sind gut, Kontrolle ist besser (220 KB)
In den letzten Jahren wurden in allen EU-Beitrittsstaaten Gentechnik-Gesetze eingeführt, um ihr Gentechnikrecht in Einklang mit der EU-Gesetzgebung zu bringen. Doch geltendes Recht und Realität klaffen in vielen Staaten noch weit auseinander, da überwiegend Kontrollinstanzen fehlen.
● Öko-Institut e.V., Apr. 2004
Der Status Quo in den Beitrittsstaaten
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● Gentechnikgesetz-Klage:
BVG verhandelte über das Gentechnikgesetz

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