
Im Bündnis Aktion Gen-Klage haben sich Bauern, Imker und Umweltschutzgruppen zusammengeschlossen, um gegen die Gefahren durch Gen-Mais gerichtlich vorzugehen. Ziel des an die Bundesregierung gerichteten Eilantrags ist es, den Anbau von Gen-Mais noch vor der Blüte zu stoppen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat den Eilantrag am 17. Juli 2007 abgewiesen. Begründung: Mangelnde Zuständigkeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Für die Maßnahmen bei bereits angebauten Mais seien die Landesämter zuständig. Das Urteil widerlegt damit die bisherige Einschätzung der Landesregierungen, sie hätten keine Entscheidungskompetenzen beim Anbau von Genmais.
● Verwaltungsgericht Braunschweig
Urteil vom 16.07.2007
percy-schmeiser-on-tour.org
PE: Übergabe des Urteils an die CSU
● Aktion Gen-Klage, Homepage
Aktion Gen-Klage
● Greenpeace, Juni 2007
Pressemitteilung: Klage soll Gen-Mais stoppen und Bienen retten
● Greenpeace, Juli 2007
Pressemitteilung: Wer ist zuständig für den Schutz vor Gen-Mais
● Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, Juni 2007
Rechtsgutachten zur Klage
Weitere Infos bei Greenpeace e.V.: 040/30618-0
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