Glyphosat Herbizid
Herbizid im Einsatz (Foto: Chafer Machinery / flickr, Chafer Sentry, Applying Defy at 250l/ha on wheat land in Lincolnshire, bit.ly/29E6Sk4, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Glyphosat-Zulassung: Toxikologe bewertet Industriestudien als „nicht zuverlässig“

14.07.2021

Der Herbizidwirkstoff Glyphosat war 2017 auch deshalb zugelassen worden, weil die europäischen Behörden keine Krebsgefahr sahen. 53 der Industriestudien, die das belegen sollten und wieder Teil des aktuellen Verlängerungsantrags sind, hat jetzt ein Experte im Auftrag einer Nichtregierungsorganisation analysiert. Das Ergebnis sei ein „Desaster“, sagte Siegfried Knasmüller kürzlich dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Knasmüller arbeitet am Institut für Krebsforschung der Universität Wien. Das Spezialgebiet des Professors ist die Gentoxizität, also die Schädigung des Erbguts durch chemische Substanzen und Umwelteinflüsse. Knasmüller ist deshalb auch Experte für all die Tests, mit denen analysiert wird, ob eine Chemikalie das Erbgut schädigen und dadurch womöglich Krebs auslösen kann.

Bei ihrer Bewertung von Glyphosat kamen das deutsche Institut für Risikobewertung und die europäische Lebensmittelbehörde EFSA 2015 zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nicht gentoxisch wirke und damit auch nicht krebserregend sein könne. Diese Bewertung stützte sich auf Studien der Hersteller, die damals geheim waren. Erst 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass diese Studien herausgegeben werden müssen. Die konzernkritische Organisation SumOfUs forderte daraufhin 53 Industrie-Studien zur Gentoxizität von Glyphosat aus dem Zulassungsverfahren an und beauftragte Professor Knasmüller damit, diese zu analysieren.

Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hatte 2015 bereits 45 dieser Studien als vollwertige und sechs weitere als ergänzende Beweise dafür akzeptiert, dass Glyphosat nicht gentoxisch wirke. Knasmüller und sein Kollege Armen Nersesyan kamen zu dem Ergebnis, dass 34 dieser Studien „substantiell“ von den für solche Zulassungsstudien verbindlichen OECD-Testrichtlinien abwichen und werteten sie deshalb als „nicht zuverlässig“. Mal habe die untersuchte Zellenzahl nicht gereicht, mal seien nicht genügend Bakterienstämme verwendet worden, schreibt „Der Spiegel“. Bei weiteren 17 Studien waren die Abweichungen weniger bedeutend, sie wurden als „teilweise zuverlässig“ eingestuft. Nur zwei Studien bewerteten die Experten als „zuverlässig“. Nach Angaben der Umweltorganisation Global 2000 untersuchten diese beiden Studien die Wirkung auf Knochenmarkszellen. Für Glyphosat hätten Tierversuche jedoch gezeigt, dass die Tumore vor allem in Leber und Niere auftauchten.

Die beiden Autoren weisen darauf hin, dass ihr Maßstab die jeweils aktuelle Fassung der OECD-Richtlinien im Jahr 2015 war. Denn in diesem Jahr erschien der überarbeitete Renewal Assessment Report (RAR) von BfR und EFSA zu Glyphosat, die wissenschaftliche Grundlage dafür, dass der Wirkstoff 2017 neu zugelassen wurde. Global 2000 verweist darauf, dass laut EU-Pestizidverordnung das Risiko eines Wirkstoffs anhand des aktuellen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstandes bewertet werden müsse. „Daher müssen die regulatorischen Studien, die die Grundlage für diese Bewertung bilden, mit den geltenden Prüfrichtlinien übereinstimmen und den Stand der Wissenschaft widerspiegeln“, schreibt die Umweltorganisation.

Dass die Industriestudien, die teilweise noch aus den 90er Jahren stammen, diesem Anspruch nicht gerecht werden, hat die Analyse von Knasmüller belegt. Deshalb müssten für ein erneutes Zulassungsverfahren die zuständigen Behörden neue Gentoxizitätsstudien nach OECD-Richtlinien insbesondere für Leber und Niere einfordern. Die vier nationalen Behörden, die kürzlich anhand der alten Industriestudien Glyphosat einen erneuten Freifahrtschein ausstellten, hätten dies versäumt. BfR und EFSA antworteten auf die Bitte um Stellungnahme zu Knasmüllers Bericht mit dem Hinweis, dass im laufenden Glyphosat-Zulassungsverfahren im September eine öffentliche Konsultation vorgesehen sei. Dort könne die Analyse von Professor Knasmüller „in das EU-Verfahren eingebracht werden und somit Berücksichtigung im weiteren Bewertungsprozess finden“, schrieb das BfR. [lf]

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