Labor Genomsquenzierung
Genomsequenzierung (Foto: Lawrence Berkeley Nat'l Lab - Roy Kaltschmidt, DNA sample picotiter plate preparation, http://bit.ly/24QkbyR, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0, flickr)

Behördenstudie: fallspezifische Risikobewertung bei neuer Gentechnik

03.06.2019

Die Herstellung von Pflanzen mithilfe neuer gentechnischer Verfahren kann immer mit unbeabsichtigten Nebeneffekten verbunden sein. Deshalb muss es Teil der Risikobewertung sein, umfassend nach solchen Änderungen zu suchen. Zu diesem Ergebnis kamen Mitarbeiter des österreichischen Umweltbundesamtes und des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in einem Forschungsprojekt.

In einem Artikel über ihre Forschungen beschreiben die Wissenschaftler die Vielzahl an Verfahren, die unter den Begriff „Neue Gentechnik“ fallen sowie deren schnelle Entwicklung. Betrachtet werden auch die unterschiedlichen Anwendungen: Herbizidresistenzen, Resistenzen gegen Krankheiten, Toleranz gegen äußere Bedingungen wie Dürre sowie eine geänderte Zusammensetzung von Inhaltsstoffen. Angesichts der Vielzahl von Verfahren und Eigenschaften plädieren die Autoren für eine fallspezifische Risikobewertung der jeweiligen Produkte und skizzieren dafür einen Rahmen.

Dabei gehen sie vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus, wonach Pflanzen, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren hergestellt werden, nach dem Gentechnikrecht zugelassen werden müssen. Deutlich sprechen sich die Wissenschaftler gegen Überlegungen aus, solche Pflanzen vom Gentechnikrecht auszunehmen. Andere EU-Vorschriften wie die Novel Food Verordnung würden keinen hinreichenden Rahmen für eine angemessene Risikobewertung bieten. Innerhalb des Gentechnikrechts sollten bei einer fallspezifischen Bewertung die Art der eingeführten Eigenschaft und die Folgen der Modifikation berücksichtigt werden, aber auch vorhandene Erfahrungen mit vergleichbaren Produkten und relevante Schutzziele. Bei jeder Risikobewertung ist es nach Ansicht der Autoren notwendig, gezielt auf der molekularen Ebene nach unbeabsichtigten Änderungen zu suchen. Die Suche müsse auch ausschließen, dass das Produkt transgene, also artfremde Erbgutbruchstücke enthalte. Dazu müsse der bestehende Leitfaden der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA für die Risikobewertung gentechnisch veränderter Organismen entsprechend überarbeitet werden. [lf]

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