Französische Nationalversammlung, Foto: Coucouoeuf [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hemicycle_assemblee_nationale.JPG
Französische Nationalversammlung, Foto: Coucouoeuf [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hemicycle_assemblee_nationale.JPG

Frankreich: Parlament will Gentechnik in tierischen Lebensmitteln kennzeichnen

12.06.2018

Die französische Nationalversammlung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der vorsieht, dass tierische Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, wenn die Tiere zuvor mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefüttert wurden. Gleichzeitig lehnten die Abgeordneten das von der Regierung geplante Glyphosatverbot ab 2021 ab.

Milch, Eier, Fleisch und andere Produkte von Tieren, die gentechnisch verändertes Futter erhielten, sollen künftig den Aufdruck „nourri aux OGM“, also „gefüttert mit GVO“ tragen. So haben es die Abgeordneten der Nationalversammlung beschlossen, zusammen mit zahlreichen anderen Kennzeichnungsvorgaben, etwa zur Haltungsform von Tieren oder der Anzahl der Pestizidbehandlungen bei Obst und Gemüse. Der französische Umweltdachverband France Nature Environnment hatte im Vorfeld der Abstimmung für diese Kennzeichnungen geworben und dafür gesorgt, dass die Abgeordneten über 70.000 Unterstützer-Mails erhielten.

Allerdings ist die Regelung, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, damit noch lange nicht Gesetz. Erst muss noch die zweite Kammer des Parlaments, der Senat, zustimmen. Danach müsste das Kabinett die offenen Details der Kennzeichnung regeln, schreibt das Portal InfoOGM. Etwa die Frage, welche Anteile an GVO im Futter zu einer Kennzeichnung führen. Dabei hat die französische Regierung bereits jetzt Bedenken geäußert. Die Regelungen könnten den europäischen Kennzeichnungsvorgaben widersprechen, zitierte das Portal allaboutfeed.net den französischen Landwirtschaftsminister Stéphane Travert. Zudem würde der Vorstoß die französische Position schwächen, wenn es darum gehe, solche Vorschläge auf EU-Ebene durchzusetzen, argumentierte der Minister.

Die neuen Kennzeichnungsvorgaben sind Teil eines großen Gesetzespakets zu Landwirtschaft und Lebensmitteln, das die Regierung in den letzten Monaten erarbeitet hatte. Darin stand auch der für 2021 vorgesehene Glyphosatausstieg. Diesen lehnten die Abgeordneten klar ab und begründeten dies damit, das geplante Verbot würde die Landwirte mangels Alternativen vor massive Probleme stellen. Auch andere Vorgaben, die den Umwelt- oder Tierschutz stärken sollten, wurden von den Abgeordneten aus dem Entwurf gestrichen, berichtete die Zeitung Le Monde und sprach von einer Niederlage für die Umwelt. [lf]

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