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Foto: (c) Deutscher Bundestag / Katrin Neuhauser

Gesetzentwurf zum Anbauverbot von Gentech-Pflanzen ist gescheitert

20.05.2017

UPDATE +++ Das umstrittene Gesetz zum Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wird vor der Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet. Wie die SPD-Fraktion im Bundestag mitteilte, wollen die Forschungspolitiker der CDU/CSU den notwendigen Nachbesserungen am Entwurf von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) nicht zustimmen. „Besser kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz“, brachte der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Reaktionen von Umwelt- und Bioverbänden auf den Punkt.

Die EU erlaubt seit 2015 mit ihrer so genannten Opt-out-Regelung, dass Mitgliedsstaaten den Anbau von in der EU zugelassenen GVO verbieten können. Mit dem Gesetzentwurf wollte Minister Schmidt regeln, wie ein solches nationales Anbauverbot in Deutschland umzusetzen ist. Seine Vorschläge stießen von Anfang an auf den Widerstand von Bio- und Umweltverbänden. Auch die Bundesländer lehnten den Entwurf ab und präsentierten eigene Vorschläge. Sie alle kritisierten, dass Schmidts Entwurf eine Vielzahl komplizierter Regelungen enthalte und bundeseinheitliche Anbauverbote unmöglich mache.

Deutschland brauche eine rechtssichere, klare und unkomplizierte Regelung auf Bundesebene, mit der der Anbau von GVO bundesweit einheitlich verboten werden könne, heißt es in der Presseinfo der SPD-Fraktion. Dafür werde sich die Partei in der kommenden Legislaturperiode erneut einsetzen. Wie von Ländern und Verbänden gefordert, wollte die SPD in dem Gesetz etwa die Verantwortung des Bundes für Anbauverbote stärken und weniger Bundesministerien beteiligen. Mit den CDU-Agrarpolitikern habe man gute Kompromisse erarbeitet, allerdings hätten die Forschungspolitiker in der Unionsfraktion ihr Veto eingelegt, so Vize-Fraktionschefin Ute Vogt.

Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND ), lobte die SPD dafür, dass sie „diesen verkorksten und hochbürokratischen Gesetzesvorschlag abgelehnt hat.“ Denn damit „wäre die schleichende gentechnische Kontamination von Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion vorprogrammiert gewesen.“ Nun müsse die nächste Bundesregierung den Spielraum des EU-Rechts nutzen und für rechtssichere bundesweite Anbauverbote sorgen.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist froh, dass damit auch der in letzter Minute in die Gesetzesbegründung eingefügte Absatz zur neuen Gentechnik wieder vom Tisch ist: Er „wäre ein Freifahrtschein für die neuen Gentechnik-Verfahren geworden“, so AbL-Gentechnikexpertin Annemarie Volling.

Für Harald Ebner, Gentechnik-Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, zeigt das Scheitern des Gentechnik-Gesetzes „einmal mehr das umwelt- und agrarpolitische Versagen dieser Bundesregierung auf ganzer Linie.“ Allerdings sei das Scheitern des Gesetzentwurfes „immer noch besser als der damit drohende Gentech-Flickenteppich und die Einführung neuer Gentechnik durch die Hintertür.“ [lf/vef]

UPDATE mit weiteren Statements und Quellen

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