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Weitere EU-Staaten nutzen Opt-Out

25.09.2015

Italien, Österreich, Litauen und das britische Nordirland haben Gebrauch vom sogenannten Opt-Out-Mechanismus gemacht. So sollen die acht gentechnisch veränderten Maissorten, die derzeit auf eine EU-Anbaugenehmigung warten, in diesen Ländern nicht auf die Felder gelangen.

Der Anfang des Jahres beschlossene Opt-Out-Mechanismus ermöglicht es jeder Regierung eines EU-Mitgliedstaats – innerhalb Großbritanniens legen Nordirland, Schottland und Wales ihre eigene Agrarpolitik fest – Ausnahmen von EU-weiten Anbaugenehmigungen zu erzielen. Dazu müssen sie die Europäische Kommission in Brüssel informieren, die das Ansinnen dann an die jeweiligen Gentechnik-Hersteller weiter leitet. Im Fall der acht gentechnischen Maispflanzen, die sich derzeit im Verfahren befinden, sind das Monsanto, Syngenta, Dow und Dupont-Pioneer.

Die Antragsteller können dann zustimmen, dass das Land aus dem Zulassungsraum ausgenommen wird. Lehnen die Konzerne das ab, können die Regierungen den Anbau verbieten. Sie können die Freiwilligkeitsphase aber auch überspringen und bestimmte Gentechnik-Pflanzen direkt untersagen, beispielsweise alle Maissorten oder alle mit ähnlichen Eigenschaften – hier kommt vor allem die Produktion eigener Insektengifte in Betracht.

Erste Opt-Out-Erfolge gibt es bereits in Griechenland und Lettland. Monsanto stimmte zu, dass sein Antrag auf Anbau des insektengiftigen Mais MON810 nicht für diese Länder gilt – die Maissorte ist die einzige Gentech-Pflanze, die zurzeit in der EU angebaut werden darf. Monsanto hat eine Verlängerung der Genehmigung um zehn Jahre beantragt.

Auch Frankreich und Schottland haben den Opt-Out-Pfad eingeschlagen. Deutschland arbeitet noch an den Details. Bis 3. Oktober muss das Agrarministerium Brüssel informieren, ob Phase 1 des Opt-Out genutzt werden soll. Die Grundlage für Verbote, also Phase 2, ist noch nicht gelegt, da sich Bund und Länder uneins sind, wer die Verantwortung übernehmen soll.

Der Bundesrat beschloss heute jedoch einen Gesetzentwurf auf Antrag von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hessen und Thüringen. Ziel ist ein "zentrales und einheitliches Verfahren zu etablieren und bundesweit geltende Beschränkungen bzw. Verbote zu erreichen."

Die Bundesregierung hat sechs Wochen, um sich mit dem Entwurf zu befassen und ihn ans Parlament weiterzuleiten. Agrarminister Christian Schmidt (CSU) befürwortete bis zuletzt jedoch einen eigenen Entwurf, der die Entscheidung über Gentech-Anbauverbote den Ländern überlassen soll. [dh]

+++ UPDATE +++ Hamburg und Bremen sind dem Antrag ebenfalls beigetreten.

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