Labor Forscher
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Neuseeland: Juristischer Streit über neue Züchtungstechniken

26.05.2014

Fallen neue, gentechnik-ähnliche Züchtungstechniken unter die gleichen Vorschriften wie die Gentechnik oder nicht? Mit dieser Frage befasste sich ein Gericht in Neuseeland – und hob eine frühere Entscheidung einer Umweltbehörde auf. Diese hatte Pflanzen, die mittels Zinkfinger-Nuklease-Technik und einer weiteren Methode entwickelt werden, als nicht gentechnisch verändert eingestuft.

Das Gericht erklärte, damit habe die Behörde ihre Kompetenzen überschritten und gegen das Vorsorgeprinzip verstoßen. Entscheidungen darüber, welche Organismen als Gentechnik eingestuft werden, dürfe nur die Regierung treffen. Wo es Zweifel gebe, sei Vorsicht geboten, hatte bereits das Parlament Neuseelands angemahnt.

Der neuseeländische Nachhaltigkeitsrat, eine Nichtregierungsorganisation und Kläger in dem Prozess, begrüßte die Entscheidung der Richter. Dadurch werde verhindert, dass Organismen, die mittels Zinkfinger-Nuklease-Technik (ZFN-1) oder TALEN-Technik erzeugt wurden, ohne weitere Kontrollen oder Vorsichtsmaßnahmen in die Umwelt entlassen werden. Die Techniken sollen gezielte Veränderungen am Erbgut ermöglichen, indem natürliche Reparaturmechanismen der Pflanzenzellen ausgenutzt werden.

Die Umweltbehörde des Landes hatte vor einem Jahr beide Techniken bewertet. Beantragt hatte das Forschungsinstitut Scion, das unter öffentlicher Aufsicht steht, aber profitorientiert arbeitet – und die neuen Techniken bei Bäumen einsetzt. Mit dem Urteil würden Innovationen behindert, beklagte Scion-Geschäftsführer Warren Parker. Damit nehme Neuseeland eine andere Position ein als andere Länder, die die neuen Techniken nicht als Gentechnik betrachteten, unter anderem Deutschland.

In der Tat hatte eine Arbeitsgruppe des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) schon 2011 und 2012 Einschätzungen abgegeben, wonach ZFN-1 keine gentechnisch veränderten Organismen hervorbringe (das Gegenteil gelte aber für ZFN-3). Letztlich muss die Entscheidung allerdings auf EU-Ebene fallen. Auch die EU-Kommission hat eine Arbeitsgruppe mit der Bewertung mehrerer neuer Techniken beauftragt. Diese erklärte, derart hergestellte Organismen seien nach Meinung der Experten zwar gentechnisch veränderte Organismen, sie sollten aber nicht so eingestuft werden, da die Veränderungen am Erbgut auch auf andere Weise herbeigeführt werden könnten. Eine politische Entscheidung über die neuen Züchtungstechniken gibt es bislang nicht.

Auch in Neuseeland sind nach dem Gerichtsurteil viele Fragen offen. Die Umweltbehörde hat nach Ansicht des Nachhaltigkeitsrates versagt und ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt vernachlässigt, als sie die neuen Techniken von der Gentechnik-Regulierung ausnahm. Der Status des Landes als gentechnikfreier Lebensmittelproduzent sei gefährdet worden. Die Behörde überlegt laut einem Radiosender, was ihre nächsten Schritte sein werden. Die Bewertung der neuen Techniken sei jedenfalls schwierig, da die Gesetzesgrundlage „verwirrend“ sei. [dh]

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