Honig
Honig (Foto: Zsuzsa N.K. / freeimages.com, bit.ly/297Rrl8)

Deutschland enthält sich auch bei Gentechnik-Raps

28.02.2014

In Brüssel wurde gestern für die gentechnisch veränderte Raps-Sorte GT73 die Erweiterung der Zulassung als Futter- und Lebensmittel ermöglicht. Laut einem Sprecher der EU-Kommission hat sich Deutschland erneut enthalten und so dazu beigetragen, dass sich keine qualifizierte Mehrheit gegen die Zulassungserweiterung gefunden hat. Mit grünem Licht für Gentechnik-Raps in Lebensmitteln ist seitens der EU-Kommission schon innerhalb der nächsten Tage zu rechnen.

Bisher war die Raps-Linie GT73 der Firma Monsanto für den Import in raffiniertem Öl und Zusatzstoffen sowie zur Verarbeitung als Futtermittel zugelassen. Pollen von GT73 in Lebensmitteln wie Senf oder Honig war bisher nicht erlaubt, wurden jedoch in Proben gefunden. Erst im Sommer 2013 beanstandete das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gentechnische Verunreinigungen durch den GV-Raps in Speise-Senf.

Im Rahmen einer Sonderuntersuchung durch die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung waren fast bei 20 Prozent der Honig-Importe gentechnische Verunreinigungen festgestellt worden. Besonders betroffen waren Honige aus Kanada - dem Land, in dem nahezu ausschließlich Gentechnik-Raps angebaut wird. Seit dem Grundsatzurteil („Honigurteil“) im September 2011 durch den Europäischen Gerichtshof ist ein Honig, der mit gentechnisch verändertem Pollen ohne Lebensmittelzulassung verunreinigt ist, nicht mehr verkehrsfähig. Mit der Erweiterung der Zulassung auf Futter- und Lebensmittel durch die EU-Kommission werden Verunreinigungen mit einem Gentechnik-Raps in Deutschland legal, der beispielsweise in Norwegen verboten wurde. Auch die Sicherheitsprüfung durch die zuständige EU-Behörde EFSA wurde von unabhängigen Forschern und Experten der Mitgliedsstaaten kritisiert.

Die geplante lebensmittelrechtliche Zulassung hat aber auch im Hinblick auf die geplante Änderung der Honigrichtlinie hohe Relevanz. Die EU-Kommission hat vor, pflanzlichen Pollen in Honig neu zu definieren. Er würde dann als „natürlicher Bestandteil“ und nicht wie derzeit als Zutat gelten. Dann wäre auch Honig zum Verkauf zugelassen, der Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält. Die Grüne Bundestagsfraktion fordert die Regierung in einem Antrag auf, sich bei den Trilogverhandlungen auf EU-Ebene für eine Kennzeichnung von Honig mit gentechnisch verändertem Pollen einzusetzen.

Harald Ebner, Gentechnikexperte der grünen Bundestagsfraktion, kommentiert die Entscheidung mit den Worten: „Die Zulassung für den Gentechnik-Rapspollen soll den Verhandlungen über Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) den Weg ebnen.“

Dass das Prozedere in diesem Fall so schnell durchlaufen werden konnte, liegt am veränderten Zulassungsverfahren. Gentechnik-Anträge werden seit der Gültigkeit des Lissabonner Vertrages lediglich durch den weitestgehend unbeachteten EU-Berufungsausschuss behandelt. Da der Zulassungs-Antrag von Gentechnik-Mais 1507 schon 2001 gestellt wurde, war bei dieser Entscheidung der EU-Ministerrat beteiligt. Auch da hatte sich Deutschland enthalten, so dass keine qualifizierte Mehrheit für die Ablehnung der Anbauzulassung einer neuen Gentechnik-Pflanze möglich war. [keh]

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