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Foto: mordoc / freeimages

Baden-Württemberg fordert Teilverbot von Glyphosat

25.07.2013

Baden-Württemberg tritt für ein sofortiges Verbot des chemischen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat kurz vor der Ernte ein. Durch die umstrittene Praxis der Sikkation könnten Rückstände des Gifts vom Getreide auf den Teller gelangen, warnte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Die Grünen) in einem Brief an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Auch in Privatgärten soll das Herbizid des US-Agrarkonzerns Monsanto nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

Dass viele Stadtbewohner Glyphosat im Urin haben, wie eine Studie des Medizinischen Labors Bremen im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zeigte, hat die Diskussion um das Ackergift wieder entfacht. Das Herbizid trage „in ganz Europa zur Grundbelastung beim Menschen“ bei, erklärte Bonde am Mittwoch in Stuttgart. Der Verdacht liegt nahe, dass es über die Nahrung aufgenommen wird. „Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Anwendung von Glyphosat vor der Ernte baldmöglichst zu verbieten“, sagte der Minister. Deutschland müsse dem Beispiel Österreichs folgen. Dort wurde die Vorerntebehandlung von Getreide kürzlich untersagt. In der industriellen Landwirtschaft wird Glyphosat teils eingesetzt, um grüne Halme abzutöten und so eine gleichmäßigere, trockene Ernte einzufahren.

Bonde sprach sich in dem Brief an Bundesministerin Aigner auch dafür aus, dass Privatleute das Herbizid nicht mehr im Hausgarten ausbringen dürfen. Die Gefahr für die Umwelt, aber auch die Gärtner selbst, sei hier „höher einzuschätzen“ als bei Profis. „Untersuchungen zu Glyphosat-Rückständen in Oberflächengewässern deuten darauf hin, dass glyphosathaltige Pestizide vorschriftswidrig auf Wegen und Plätzen angewendet werden“, so Bonde. Er fügte hinzu: „Weil es im Haus- und Kleingartenbereich genügend alternative Möglichkeiten zur Unkrautbekämpfung gibt, ist die Anwendung von Glyphosat auch gar nicht erforderlich.“

Glyphosat ist der Wirkstoff in verschiedenen Produkten. Monsanto selbst vertreibt es unter dem Namen „Roundup“. Das Gift ist noch bis 2015 in der EU zugelassen. Deutschland koordiniert als Berichterstatter den Prozess der Neubewertung. [dh]

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