Gentechnikfrei
Derzeit sind 211 gentechnikfreie Regionen und Intiativen eingetragen sowie hunderte Gemeinden (Foto: gentechnikfreie-regionen.de)

Weitere Gemeinden schließen Gentechnik aus

01.07.2013

Zwei weitere Gemeinden haben den Gentechnik-Anbau auf ihren eigenen Flächen untersagt. Beide liegen in Süddeutschland: das unterfränkische Neubrunn und das schwäbische Bad Schussenried. Bauern, die dort kommunales Land pachten, dürfen künftig keine transgenen Pflanzen ausbringen.

Der Rat der 8.000 Einwohner zählenden Kleinstadt Bad Schussenried orientierte sich laut der Schwäbischen Zeitung an einer Musterformulierung der Landesregierung. In neuen Pachtverträgen wird folgender Satz aufgenommen: „Der Pächter verpflichtet sich, keine gentechnisch veränderten Organismen auf der Pachtfläche anzubauen oder anbauen zu lassen.“ Der Kämmerer der Gemeinde merkte zwar an, eine Überwachung durch die Verwaltungsmitarbeiter sei „schwierig“. Allerdings können sich diese mit einem Blick ins Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) behelfen. Dort muss jeder Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland eingetragen werden. Außerdem muss der Landwirt seine benachbarten Kollegen drei Monate im Voraus benachrichtigen.

Im fränkischen Neubrunn (2.200 Einwohner) wurden die Verträge im Zuge einer Neuverpachtung der Gemeinde-Äcker angepasst. Staatssekretärin Melanie Huml aus dem bayerischen Umweltministerium überreichte Bürgermeister Heiko Menig eine Plakette, die Neubrunn als „gentechnikanbaufreie Kommune“ auszeichnet.

Momentan werden in Deutschland keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Erlaubt ist hierzulande derzeit auch nur der Anbau von „Amflora“, einer Kartoffel des BASF-Konzerns. Die andere in der EU zugelassene Gentech-Pflanze, der Mais MON810 von Monsanto, ist in Deutschland verboten. Allerdings wird seit letztem Jahr „Clearfield“-Raps genutzt. Dieser, ebenfalls von BASF, ist gegen ein Herbizid resistent gemacht – genauso wie „herkömmliche“ Gentech-Pflanzen. Obwohl er mit biotechnologischen Methoden entwickelt wurde, gilt er laut Gesetz nicht als „Gentechnik“. Daher wird auch nicht registriert, auf welchen Feldern der Raps schon wächst. Verschiedene Landwirtschaftskammern und Verbände warnen vor dem Anbau von „Clearfield“. [dh]

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