31.08.2010 | permalink
Bild: graubuenden.ch;
Im Zusammenhang mit dem im Frühjahr ausgesäten gentechnisch verunreinigten Maissaatgut strebt Pioneer einen Schadensersatzprozess gegen das Land Niedersachsen an. Dafür benötigt das Unternehmen einen Schaden und dieser soll nun ausgerechnet von den Geschädigten kommen, den Landwirten die das verunreinigte Saatgut unwissend ausgesät hatten und bislang auf allen Kosten selbst sitzen geblieben sind. Weder das Land, das die Information über die Verunreinigung wissentlich zurückgehalten hatte, noch der Konzern von dem das Saatgut stammt, haben bisher Verantwortung übernommen. Pioneer hat den Landwirten nun einen Kuhhandel vorgeschlagen. Die Bauern klagen in einem Musterverfahren gegen Pioneer und dafür kriegt jeder geschädigte Landwirt finanzielle Soforthilfen bis zu 1.500 Euro pro Hektar, allerdings gekoppelt an Verschwiegenheits- und Wohlverhaltensregelungen und unter Vorbehalt. Denn gewinnt Pioneer das Verfahren müssen die Soforthilfen von den Bauern unter Umständen an den Konzern zurückgezahlt werden. Wenn die Bauern das Verfahren gewinnen, bleibt unklar ob sie weitere Ansprüche geltend machen können. „Das ist ein fauler Kuhhandel des Gentechnikkonzerns Pioneer: Die Bauern sollen mit einer finanziellen Soforthilfe ruhig gestellt werden und die Inverkehrbringer von gentechnisch verunreinigtem Saatgut machen sich bei der Klärung der Schadensursache und der Schadenshaftung leise vom Acker. Nicht mit uns,“ kündigt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Interessengemeinschaft Nachbau, an.
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