Maisblüte
Maispollen können kilometerweit fliegen. (Foto: Simone Knorr)-+-

Standortregister: Gentechnik-Pflanzen nicht korrekt eingetragen

08.02.2010

Der Anbau von Gentechnik-Mais ist in Deutschland verboten. Trotzdem planen einige Landwirte den Anbau und meldeten ihn vorsorglich an. Langsam läuft die Anmeldefrist jedoch aus. Denn drei Monate vor Aussaat muss der Anbau beim Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) gemeldet werden und der Frühling und somit auch die Anbausaison nahen. Doch solange kein Urteil im Hauptsacheverfahren um das Anbau-Verbot gefällt ist, bleibt der Gentechnik-Mais verboten.

Wie Greenpeace heute berichtet sind einige der MON 810-Anbau-Flächen im Standortregister fehlerhaft eingetragen worden. Bei sechs von 24 angemeldeten Flächen in Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern stimmt entweder die Größe oder der Standort der Flächen nicht. Einige der Fehler sind auf Landwirte zurückzuführen, die im Moment Schadensersatz vom BVL fordern, weil sie letztes Jahr keinen Gentechnik-Mais anbauen durften. Sie halten das vom BVL verhängte MON 810-Anbau-Verbot für rechtswidrig. Sie hätten damals ihre Flächen ordnungsgemäß angemeldet - im Gegensatz zu diesem Jahr. Interessant ist auch die vorsorgliche Anmeldung der Gentechnik-Kartoffel. Während in den letzten Jahren der Anbau der "Amflora" unter Versuchsanbau lieft, wurde dieses Jahr ganz optimistisch ein kommerzieller Anbau angemeldet - für den Fall, dass die EU den Anbau noch rechtzeitig zulässt. Die Hektar-Anzahl fällt weniger optimistisch aus: Lediglich auf 20ha soll die Kartoffel ausgebracht werden. Dabei wäre mehr Anbau möglich. Denn letztes Jahr wurden auf den Versuchsflächen ausreichend Kartoffeln produziert, um dieses Jahr ca. 300ha zu bestellen.

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