BASF
Foto aus dem BASF-Labor (Foto: BASF SE)

BVL: CRISPR und Cibus-Raps keine Gentechnik

13.11.2015

Sind neue Verfahren wie CRISPR-Cas Gentechnik oder nicht? Zwei juristische Gutachter meinen: ja, die daraus entstehenden Pflanzen oder Tiere seien mit dem Gentechnik-Recht der EU zu regulieren. Eine deutsche Behörde widerspricht nun: so lange im Labor keine „unnatürlichen Veränderungen“ bewirkt würden, entstünden auch keine gentechnisch veränderten Organismen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), eine Behörde des Agrarministeriums, geht davon aus, dass CRISPR oder die ebenfalls umstrittene Oligonukleotid-gesteuerte Mutagenese (OgM/ODM) nicht unbedingt zu Gentechnik-Organismen führen. Denn: „die durch sie hervorgerufenen genetischen Veränderungen [könnten] auch durch herkömmliche Züchtungstechniken oder natürliche Prozesse entstehen.“

Die Gentechnik-Richtlinie der EU gehe aber davon aus, dass nur dann ein gentechnisch veränderter Organismus vorliege, wenn die Erbgutveränderung nicht auch in der Natur vorkommen könne. Das BVL schlussfolgert daraus: anders als von anderen Juristen interpretiert, sei für die Frage, ob es sich um Gentechnik handelt oder nicht, nicht nur der Prozess der DNA-Veränderung, sondern auch das Endergebnis entscheidend.

Zwar, so das Amt, könnten mit CRISPR und OgM durchaus auch Organismen entwickelt werden, die als gentechnisch veränderte gelten müssten. Aber: es sei „maßgebend, ob die qualitative Schwelle der 'unnatürlichen Veränderung' überschritten ist.“

Mehrere Pflanzen, die bereits auf europäischen Äckern wachsen könnten, sind aus Sicht des BVL daher keine Gentechnik-Organismen. Als Beispiel nennt die Behörde den „Clearfield“-Raps von BASF. Er ist, wie viele gentechnische Pflanzen, gegen ein Spritzmittel resistent, stammt nach Angaben des Konzerns aber aus herkömmlicher Kreuzung.

Zweiter Fall: ein ebenfalls herbizid-resistenter Raps der US-Firma Cibus. Bei ihm kam OgM zum Einsatz. Doch laut BVL könne er auch „durch herkömmliche Züchtungsmethoden erzeugt“ werden. Daher: keine Gentechnik. „Daher hält das BVL auch an seinem Feststellungsbescheid im Fall des Cibus-Rapses fest“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Behörde hatte der Firma schon im Februar mitgeteilt, die OgM-Rapspflanzen seien „keine gentechnisch veränderten Organismen i.S.d. Gentechnik-Gesetzes“. Dafür musste das BVL Kritik von Umwelt-Verbänden einstecken. Die Aussaat des Rapses in Deutschland wurde durch eine Klage zweier Firmen und des BUND zunächst verhindert. Auch die EU-Kommission schaltete sich ein und bat, auf ihre Einstufung der neuen Technologien zu warten: bis Ende 2015 soll sie vorliegen.

Wer bei dem Juristenstreit die Oberhand behält, ist unklar. Anders als das BVL urteilten der ehemalige Richter Ludwig Krämer, der an mehreren Universitäten Umweltrecht lehrte und zudem als Mitarbeiter der EU-Kommission tätig war, und der Jurist und Politologe Tade Matthias Spranger von der Universität Bonn. Sie kamen in ihren Gutachten zu dem Fazit, CRISPR und Co fielen eindeutig unter die europäische Gentechnik-Richtlinie.

In welcher Kategorie die neuen Verfahren landen, hat Folgen für Unternehmen, Landwirte und Verbraucher. Denn bei Nicht-Gentechnik ist weder eine Risikoprüfung noch eine Kennzeichnung oder sonstige Überwachung vorgeschrieben. [dh]

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