Waage Justiz Klage
Die Agro-Gentechnik beschäftigt auch die Justiz (Foto: darktaco / stock.xchng)

Verfahren gegen Gentechnik-Aktivisten eingestellt

09.07.2013

Das Verfahren gegen drei Aktivisten, die 2008 ein Gentechnik-Versuchsfeld in Sachsen-Anhalt zerstörten, ist eingestellt worden. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Naumburg einen früheren Schuldspruch wegen Rechtsfehlern aufgehoben. Auf indymedia.org ist die Rede von einem Erfolg, der „gar nicht hoch genug eingeschätzt werden“ könne – es sei das erste Mal, dass Feldbefreier straffrei blieben.

Nachdem das Oberlandesgericht dem Revisionsantrag der Verteidigung stattgegeben hatte, bot das Landgericht Magdeburg den Aktivisten eine Einstellung des Verfahrens an – und die Übernahme der Prozesskosten. Die Magdeburger Richter hatten bei ihrem Urteil die Argumentation, das zerstörte Gentechnik-Feld sei gar nicht ordnungsgemäß genehmigt gewesen, nicht anerkannt. Das Oberlandesgericht stellte im April jedoch fest: „Die Erwägungen, mit denen das Landgericht eine Rechtfertigung des Verhaltens der Angeklagten gemäß § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) verneint hat, sind nicht frei von Rechtsfehlern.“

„Es ist ein Triumph einer klaren Kritik an den dubiosen Forschungsfeldern der Agrogentechnik und einer offensiven Prozessführung“, wird das Ende des Verfahrens auf indymedia.org gefeiert. Auf dem Feld in Gatersleben war gentechnisch veränderter Weizen getestet worden. Aktuell finden in Deutschland keine Versuche mit Gentech-Pflanzen statt. Allerdings könnte in Sachsen-Anhalt diesen Herbst erneut mit transgenem Weizen experimentiert werden. [dh]

+++ Korrektur +++ Die erste Instanz war das Landgericht Magdeburg, nicht das Landgericht Marburg. Dies wurde korrigiert.

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