Neues Gentechnikgesetz 2010

Verbraucherministerium legt Eckpunktepapier vor

Bestimmen die Landesregierungen bald selbst über die Abstände zu Gentechnik-Feldern?
Bestimmen die Landesregierungen bald selbst über die Abstände zu Gentechnik-Feldern?

Der Entwurf eines neuen Eckpunktepapiers des Bundeslandwirtschaftsministeriums soll Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und macht Vorschläge, wie mit den Gentechnik-Plänen der EU-Kommission umgegangen werden soll. Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner folgt darin den Bedenken von Kanzlerin Merkel. Diese befürchtet, dass die Möglichkeit der einzelnen EU-Staaten, über den Anbau von Gentechnik-Pflanzen selbst zu entscheiden, den EU-Binnenmarkt schädigen könnte. Statt dessen schlägt Aigner vor, den einzelnen Bundesländern die Entscheidung zu überlassen, wie sie mit dem Gentechnik-Anbau umgehen. Geht es nach Aigner, können die Bundesländer je nach geographischen oder klimatischen Bedingungen unterschiedliche Abstände zwischen Felder mit und ohne Gentechnik festlegen. Aigner würde damit einen Spagat machen zwischen gentechnikkritischen CSU-Wählern in Bayern - wo der Anbau dann verboten werden könnte - und der gentechnikfreundlichen Politik der Bundesregierung. Für Gentechnik-Kartoffeln schlägt das Ministerium einen bundeseinheitlichen Abstand von zehn Metern vor.

Außerdem heißt es in dem Entwurf des BMELV, dass sich das Ministerium weiterhin für eine Prozesskennzeichnung einsetzt, auch wenn es dafür wenig Verbündete gäbe. Dabei wird eine Unterscheidung von weißer und grüner Gentechnik angestrebt, um die Durchsetzungschancen auf EU-Ebene zu erhöhen. Die Null-Toleranz-Regelung, die besagt, dass Importe keine nicht-zugelassenen Gentechnik-Pflanzen beinhalten dürfen, solle durch einheitliche Probenahme- und Messverfahren "praktikabler gehandhabt werden". Die Einführung von nationalen Schwellenwerten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Bei agrarpolitischen Sprechern von CDU/CSU und FDP finden die Vorschläge Aigners offenbar keine Zustimmung.

 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV): Entwurf Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages im Bereich Gentechnik (15.09.10)

Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag heißt es zum Thema Agro-Gentechnik auf den Seiten 49/59:

"Wir treten für eine stärkere Wissenschaftsorientierung und effiziente Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf EU-Ebene ein. Wir schaffen die rechtlichen Vorraussetzungen, damit die Bundesländer innerhalb eines bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien flexibel eigenständig Abstände festlegen können, die zwischen Feldern mit genetisch veränderten Pflanzen und solchen mit konventionellem oder ökologischem Anbau einzuhalten sind.


Beim erlassenen Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 wird der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet. Der Anbau der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora für eine kommerzielle, industrielle Verwertung wird unterstützt.


Um eine für Wirtschaft und Überwachung praktikable Anwendung der im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegten Nulltoleranz für nicht in der EU zugelassene GVO zu ermöglichen, werden wir das Gentechnikgesetz und das EGGentechnikdurchführungsgesetz ändern. Dort werden wir eine Ermächtigung schaffen, um offizielle Probenahme- und Nachweismethoden festzulegen. Zur Schaffung einer umfassenden Verbrauchertransparenz streben wir eine Positivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung) auf europäischer Ebene an."

 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP

Neues Gentechnikgesetz 2010
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