Drittes Gentechnikgesetz auf den Weg gebracht

27. Jan. 2006 - Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) hat dem Kabinett einen Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vorgelegt und diesen als "Formulierungshilfe" an die Regierungsfraktionen weitergeleitet.

Die Neuregelungen betreffen insbesondere Vorschriften zu Freilandversuchen und den Umgang mit Informationen für die Öffentlichkeit.

Im Anschluss an die 1. Lesung im Bundestag hat jetzt der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages über den Gesetzentwurf zu befinden.


⇒ Information der Öffentlichkeit in Ausnahmefällen

Neu regelt der Entwurf zum Gentechnikgesetz, wann und in welchen Fällen die Öffentlichkeit Informationen über untersagte Freilandversuche, illegale Vermarktungen von GVOs oder neu entdeckte mögliche Risiken erhält. Eine Reihe von Ausnahmenparagraphen lässt den Behörden Raum, die Unterrichtung der Öffentlichkeit einzuschränken oder hinauszuzögern:  Unter anderem wenn die "Information als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis" gekennzeichnet ist. Davon soll die Behörde im Zweifel ausgehen.

Der Ausschuss für Verbraucherschutz wird prüfen, ob die Ausnahmeregeln gegen EU-Recht verstoßen.


⇒ Schwellenwert für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen

Der Entwurf sieht ebenfalls vor, dass die Bundesregierung per Rechtsverordnung Spuren von gentechnisch veränderten Organismen in Produkten bis zu 0,5 Prozent erlauben kann, auch wenn diese Bestandteile von der EU nicht genehmigt sind. Die Regelung betrifft die GVOs, die vor dem Moratorium 1998 eine Sicherheitprüfung durchlaufen haben, aber nicht mehr zugelassen wurden.

Bisher gilt eine gentechnische Verunreinigung von Produkten durch experiementelle Freilandversuche grundsätzlich als illegales Inverkehrbringen.


⇒ Haftungsregeln bleiben vorerst unberührt

Seehofer hat es bisher nicht geschafft, Alternativlösungen beim Thema Haftung zu finden. Die strengen Vorschriften für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, die die rot-grüne Regierung beschlossen hat, bleiben daher vorerst in Kraft. Diese will Seehofer in einer zweiten Runde im laufenden Jahr zu Gunsten der Gentechnik-Landwirtschaft ändern.

Hintergrund

Drittes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes

Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht keiner 1-1 Umsetzung der EU-Richtlinie, er verhindert sie. Dieser schützt die Gentechnik-Anwender vor der Öffentlichkeit, nicht aber die Öffentlichkeit vor der Agro-Gentechnik.

 Drittes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes
(BUND, Jan. 2006, 245 KB)

Stellungnahme zum §28a GenTG: "Unterrichtung der Öffentlichkeit"

Das Rechtsgutachten stellt fest, dass der Paragraf 28a des Gesetzentwurfs gegen den Sinn und Zweck der EU-Freisetzungsrichtlinie verstößt. Auch im Blick auf das Umweltinformationsgesetz ergeben sich Bedenken an der geplanten Regelung über die Information der Öffenlichkeit im Falle illegaler Freisetzung und Inverkehrbringen von GVOs.

 Stellungnahme zum §28a GenTG
(Im Auftrag von Greenpeace, Jan. 2006, 48 KB)

Dokumente

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes
(24.01.2006, Drucksache 16/430 des Deutschen Bundestags, 207 KB)


Protokoll zur 1. Lesung

 Protokoll zur 1. Lesung des dritten Gentechnikgesetzes
(26.01.2006, Plenarprotokoll 16/14 des Deutschen Bundestags, 122 KB)

Pressestimmen

Bei Gefahr: Infostopp

Im Bundestag wird das "dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes" eingebracht. Damit soll endlich die EU-Freisetzungsrichtlinie umgesetzt werden, die aus 2001 stammt. Seit vier Jahren wird also um das Thema gestritten. Und weil sich die EU das nicht länger ansehen mag, droht Deutschland ab 19. Februar ein Zwangsgeld: bis zu 792.000 Euro. Zahlbar: täglich.

 die tageszeitung (26. Jan. 2006)


"Der Gesetzentwurf widerspricht EU-Recht"

Die EU fordert Information für Landwirte und Verbraucher. Die ist stark eingeschränkt, sagt Expertin Mute Schimpf.

 die tageszeitung (26. Jan. 2006)

Neues Gentechnikgesetz ignoriert Informationsrechte der Öffentlichkeit

Über schädliche Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen auf Mensch und Umwelt und illegale Praktiken der Gentechnikindustrie soll die Öffentlichkeit künftig nichts erfahren.

 Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND (26. Jan. 2006)


Geplante Änderungen am Gentechnikgesetz beschädigen Verbraucherrechte und Transparenz“

„Angesichts der jüngsten Lebensmittelskandale hat Minister Seehofer mehr Transparenz für Verbraucher versprochen – mit den Änderungen im Gentechnikgesetz soll nun genau das Gegenteil passieren."  Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Änderungen des geltenden Gentechnikgesetzes.

 Bund Ökologsiche Lebensmittelwirtschaft (26. Jan. 2006)

Grüne Gentechnik – Regelung zur Koexistenz in der Produktionskette notwendig

Anlässlich der Ersten Lesung des dritten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes stellt der Deutsche Bauernverband (DBV) fest: Die Debatte um die noch umzusetzenden Detailregelungen zur EU-Freisetzungsrichtlinie muss der Auftakt sein für eine grundlegende Novelle der Gentechnikgesetzgebung in Deutschland.

 Deutscher Bauernverband (26. Jan. 2006)

Ausnahmen verwässern Gentechnikgesetz

Der von Verbraucherminister Horst Seehofer am Mittwoch im Kabinett vorgelegte Entwurf zum Gentechnik-Gesetz soll verhindern, dass Gentechnik-Skandale publik gemacht werden können. Der neue Paragraph 28a sieht zahlreiche Ausnahmeregelungen vor, um die Öffentlichkeit nicht unterrichten zu müssen. Er verstößt damit gegen die europäische Gentechnik-Richtlinie 2001/18/EG, die Transparenz vorschreibt. Das geht aus einer juristischen Stellungnahme im Auftrag von Greenpeace hervor.

 Greenpeace (18. Jan. 2006)

Ohr am Verbraucher

Grüne Gentechnik ist Forschritt, und Fortschritt ist gut, weil er  Arbeitsplätze bringt was in der Union lange Zeit zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft zu hören war, klang bisweilen arg optimistisch. Um nicht zu sagen: naiv. Das Vertrauen in die Segnungen der grünen Gentechnik wurde oft wie eine Zauberformel benutzt. Wenn die Koalition jetzt beim Gentechnikgesetz ein wenig bremst, muss das  nicht schädlich sein. Denn deutsche Lebensmittel genießen weltweit einen guten Ruf. Den zu riskieren, kann auch ökonomisch ein Fehler sein.

 Rheinische Post (26.Jan. 2006)

Lektion für Merkel, Seehofer und Schavan

Die Bundesregierung hat die von ihr in Aussicht gestellten Erleichterungen für einen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erstmal um ein Jahr vertagt. Der Grund: Sie hat bislang niemand gefunden, der die mit einer Aussaat verbundenen Risiken tragen will. Nicht die Bauern. Nicht die Versicherungen. Nicht die Industrie. Denn wer weiß schon genau, wo die genveränderten Pollen so überall hinfliegen und welche Schäden sie dort anrichten?

Merkel, Seehofer und Schavan sollten aus der Schlappe eine ehrliche Konsequenz ziehen und das Projekt fallen lassen. Ansonsten würden sie sich zum billigen Erfüllungsgehilfen der großen Saatgutkonzerne machen. Die nämlich drängen seit Jahren mit ihren Genprodukten, die eigentlich kaum ein Verbraucher oder Landwirt will, auf den Markt. Die Verantwortung für die Risiken dieser Technologie aber wollen sie dem Steuerzahler aufbürden. Darauf darf sich keine vernünftige Regierung einlassen.

 Berliner Zeitung:  Ein Kommentar. (18. Jan. 2006)

Gentechnikgesetz III
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