
09. Feb. 2006 - Der Verbraucher-Ausschuss hat dem Gesetzesentwurf zum Gentechnikgesetz zugestimmt und sieht keinen Änderungsbedarf. Lediglich ein Wort im Vertuschungsparagraph 28 a wird auf Antrag der Regierungsfraktionen ausgetauscht. Mit dieser Änderung erkennt die Koalition ein "grundsätzliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit" an, trägt diesem aber nicht Rechnung.
Die neue Formulierung begründet keine Verpflichtung der Behörde, die Öffentlichkeit über untersagte Freilandversuche, illegale Vermarktungen von GVOs oder neu entdeckte mögliche Risiken zu unterrichten. Der Paragraph erlaubt es der Behörde weiterhin, Pannen der Gentech-Industrie geheimzuhalten.
Den Antrag der Grünen, die Behörde zur Information zu verpflichten, wies der Ausschuss zurück; ebenso den Vorschlag, einem Infostopp Grenzen zu setzen.
Die 2. und 3. Lesung ist für den 16. Februar angesetzt. Für die Fraktionen besteht die Möglichkeit, Änderungsanträge einzubringen. Über diese und den Gesetzentwurf stimmt dann der Bundestag ab.
Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) hat dem Kabinett den Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vorgelegt und diesen als "Formulierungshilfe" an die Regierungsfraktionen weitergeleitet.
Die Neuregelungen betreffen insbesondere Vorschriften zu Freilandversuchen und den Umgang mit Informationen für die Öffentlichkeit.

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes
(24.01.2006, Drucksache 16/430 des Deutschen Bundestags, 207 KB)
Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD im Verbraucher-Ausschuss
(07.02.2006, Ausschuss-Drucksache 16 (10)37 des Deutschen Bundestags)
Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen im Verbraucher-Ausschuss
(07.02.2006, Ausschuss-Drucksache 16 (10)38 des Deutschen Bundestags)
Campact hatte in einer Mailaktion an die Mitglieder des Verbraucherausschusses Änderungen am §28a des Entwurfes gefordert.
An der Aktion haben in den vergangenen zwei Wochen 1292 Menschen teilgenommen. Der Protest hat Wirkung gezeigt: Hinter den Kulissen habe es heftige Auseinandersetzungen innerhalb der Regierung gegeben. Der heftige Widerspruch von unterschiedlichen Seiten sei wahrgenommen worden.
Campact! Demokratie in Aktion (08. Feb. 2006)
Gut ist, dass die Regierungsfraktionen nun die EU-Freisetzungsrichtlinie komplett umsetzen.
Schlecht ist, dass in dem Gesetzentwurf die Informationsrechte, wie zum Beispiel der Zugang zu Risikostudien, nicht ausreichend gewährleistet sind. Daran ändert sich nichts durch die heute von Union und SPD beschlossenen marginalen Änderungen im federführenden Ausschuss.
Die Bündnis 90/Die Grünen (08. Feb. 2006)