
19. Mai 2006 - Ungeachtet massiver Proteste von Umweltschützern und trotz der möglichen schwerwiegenden Folgen hat in Groß Lüsewitz bei Rostock der Testanbau von Gen-Raps am AgroBio-Technikum begonnen. Die Genehmigung dazu erteilte das Bundesamt für Verbraucherschutz am 10. Mai. Nach Information des NABUs hat das Bundesamt für Naturschutz dem Antrag zur Aussaat nicht zugestimmt. Der Gentech-Raps wächst jetzt auf 16 Parzellen zu jeweils 30 Quadratmetern verteilt auf einer 10 Hektar großen Fläche mit konventionellem Raps.
10. Mai 2006 - Erstmals sollen auf einem Versuchsfeld in Groß Lüsewitz vier verschiedene Sorten gentechnisch veränderter Raps ausgesät werden. Ein entsprechender Antrag des Vereins FINAB - einem Zusammenschluss von Wissenschaftlern und Vertretern von Biotechnologie-Firmen - befindet sich derzeit im Prüfverfahren. Wird das Projekt von der zuständigen Behörde, des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), genehmigt, könnte der Gen-Raps in den kommenden Wochen freigesetzt werden.
Das Versuchsfeld befindet sich am Rande des Schutzgebiets Billenhäger Forst. Am Versuchsfeld führt eine Bundesstraße vorbei, so dass der Samen des Sommerrapses leicht weiter verschleppt werden kann. Eine Verunreinigung konventionellen Rapses sowie eine Kontamination der Honigbienen in der Umgebung ist damit vorprogrammiert.
Der NABU hat sich mit einer schriftlichen Einwendung gegen den Versuchsanbau an das BVL gewandt. Der Umweltverband weist darauf hin, dass es keine ausreichenden Vorkehrungen gibt, um die Ausbreitung der Pflanzen durch Tiere zu verhindern. Eine Bekämpfung des Durchwuchs über fünf Jahre soll laut Antragsteller ausreichen, dabei belegen Studien, dass Raps durchaus länger im Boden beiben kann. Zudem werden Antibiotikaresistenzgene als Marker verwendet. Eine Übertragung solcher Resistenzen auf Tiere und Menschen hätte fatale Konsequenzen. Deshalb sind Antibiotikaresistenzgene bei kommerziellen Gentech-Sorten generell verboten.
Raps gehört zu den Planzen, die nicht koexistenzfähig sind. Einmal ausgesät verbreitet Raps sich schnell und kann nicht mehr kontrolliert werden. Aus diesem Grund plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) nach Aussagen von Minister Seehofer keinerlei Anbau von GV-Raps in Deutschland. Dennoch wird das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern zu 80 Prozent aus öffentlichen Mitteln gefördert.
Einwendung zum Genehmigungsverfahren zur Freisetzung von gentechnisch verändertem Raps am Standort Groß Lüsewitz durch den Verein FINAB e.V.
● NABU, Mai 2006.
Einwendung gegen die Freisetzung von Gentech- Raps durch FINAB e.V.
Einwendungen zum Gegenehmigungsverfahren gegen die Freisetzung transgener Kartoffeln
Einwendung gegen die Freisetzung von Pharma-Kartoffeln durch die Uni Rostock
Einwendung gegen die Freisetzung von Gentech-Kartoffeln der BASF Plant Science Holding
In Mecklenburg-Vorpommern sollen in diesem Jahr auf dem Standort Groß Lüsewitz, Gemeinde Sanitz bei Rostock, vier genmanipulierte Sommerraps-Sorten freigesetzt werden. Antragsteller ist die FINAB (Verein zur Förderung Innovativer und Nachhaltiger AgroBiotechnologie) in MV. Der Genehmigungsbescheid wurde am 10. Mai erteilt.
&9679; Projekt Gentechnikfreie Regionen, Mai 2006.
Kritik an der geplanten RAPS-Freisetzung (143 KB)
In Mecklenburg-Vorpommern sollen in diesem Jahr umfangreiche Forschungsfreisetzungen stattfinden. Freigesetzt werden sollen gentechnisch veränderter Raps sowie gentechnisch veränderte Kartoffeln mit verschiedensten Modifikationen. Gemeinsam ist den meisten der Anträge, dass es sich um so genannte „Plant Made Industrials“ (PMI) und „Plant Made Pharmaceuticals“ (PMP) handelt.
● NABU, Mai 2006.
Forschungsfreisetzungen in Mecklenburg-Vorpommern
Pressemitteilung
Bekanntmachung des Vorhabens zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen am Standort Groß Lüsewitz nach dem Gentechnikgesetz.
● Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Jan. 2006.
Bekanntmachung der Freisetzungsversuche mit Gentech-Raps
Anmeldung im Standortregister
Bisher ist in der Europäischen Union noch keine Gentech-Rapssorte zum kommerziellen Anbau zugelassen. Zur Verwendung als Futtermittel und Lebensmittel hat die Europäische Kommission den Import des Raps GT73 genehmigt. Doch selbst beim Transport kann es zu Auskreuzungsverlusten kommen. Österreichische Studien zeigen, dass sich Raps rund um Futtermittelwerke und Lagerhäuser ausbreitet und verwildert. Österreich hat daher den Import verboten.
● Friends of the Earth Austria, Jan. 2006.
Hintergrundpapier zum Gentech-Raps-Verbot von Österreich
Die Studie untersucht den Gentransfer von neun verschiedenen Wildrapspopulationen als auch Rapssorten, die in den letzten fünf Jahren hauptsächlich in Österreich angebaut wurden. Die Autoren verfolgen den Weg von Auskreuzungen zurück, um festzustellen, woher sie stammen.
● Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Österreich, März 2006
Auskruezungspotentional von transgenem Raps (2,7 MB, engl.)
In diesem Gutachten wird der Wissensstand zu nutzpflanzenspezifischen Auskreuzungsraten über unterschiedliche Distanzen dargestellt. Daraus werden Isolationsabstände abgeleitet soweit die empirische Datenlage dies zulässt.
● Bundesministerium für Gesundheit und Frauen,Dez. 2005.
Herkunfts-Identität von Raps und Rapsprodukten (7 MB)
Modellrechnungen zeigen, dass ein Anbau von GV-Raps in unmittelbarer Nachbarschaft von konventionellem Raps – frei von GV-Pflanzen - nicht möglich ist.
● Ulrike Middelhoff, Wilhelm Windhorst, Ökologie-Zentrum, Universität Kiel. Jan. 2004.
Zwischenergebnisse einer Studie für Schleswig-Holstein (148 KB)
Zwischenergebnisse (engl.)
bioSicherheit.de
Eines ist sicher: die viel propagierte Wahlfreiheit für die Konsumenten, die Imker und für die ökologische Landwirtschaft droht auf der Strecke zu bleiben. Bienen unterscheiden nicht zwischen herkömmlichen Pflanzen und Gentechnikpflanzen.
Naturland (19. Mai 2006)
Der NABU kritisiert scharf die Genehmigung zum Anbau von Gen-Raps in Groß Lüsewitz (Mecklenburg-Vorpommern). Obwohl sich der Verband mit einer schriftlichen Einwendung gegen den Anbau beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gewandt hatte, dürfen jetzt in unmittelbarer Nähe eines Schutzgebietes vier verschiedene Sorten Gen-Raps ausgesät werden.
NABU (16. Mai 2006)
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• Raps hat sehr leich- ten Pollen, wodurch der Transport des Pol- lens durch den Wind über große Distanzen ermöglicht wird.
• Raps ist eine wichtige Bienenfutterpflanze. Der Pollen wird durch die Bienen ebenfalls über große Distanzen transportiert und über- tragen.
• Raps ist eine Ölsaat, wodurch eine jahrzehn- telange Keimfähigkeit der Rapssamen im Boden gegeben ist.
• Genveränderte Eigenschaften des Rapses können auf verwandte Wildarten und von da wiederum auf Kulturpflanzen übertragen werden.
(Auszug aus der FiBL-Stellungnahme zum Gentechnikgesetz, pdf)