Die Europäische Kommission hat Ende August 2005 die Einfuhr des gentechnisch veränderten Ölsaatenraps GT73 zur Verwendung in Futtermitteln genehmigt. Der gefasste Beschluss ist für zehn Jahre gültig und erlaubt künftig die Verwendung der Rapssorte in der Landwirtschaft sowie für industrielle Zwecke. Die Kommission folgte dabei der Empfehlung der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA). Diese hatte den gentechnisch veränderten Raps als „gesundheitlich unbedenklich“ eingestuft.
Als hochverarbeitetes Produkt ist raffiniertes Öl aus dem GT73-Raps für die Verwendung als Lebensmittel seit 1997 in der EU zugelassen.
Einen Antrag für den Anbau hat der Hersteller Monsanto nicht eingereicht.
Die EU-Kommission hatte mit ihrer Zulassung des GT73 zur Verwendung in Futtermitteln im Alleingang gehandelt, nachdem die Umweltminister der Europäischen Union sich nicht über Genehmigung oder Verbot der Rapssorte einigen konnten. Im Dezember 2004 hatten zwar lediglich sechs der 25 Mitgliedsstaaten eine solche Zulassung befürwortet. Die erforderliche Mehrheit für ein Verbot kam jedoch nicht zustande.
Wissenschaftler und Umweltschützer haben wiederholt Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit geäußert, die das Gutachten der EFSA dem GT73 bescheinigt.
So verweist die Umweltschutzorganisation Greenpeace auf vom US-amerikanischen GT73-Hersteller Monsanto durchgeführte Experimente, die Aufschlüsse über Risiko und Wirkung von GT73 auf Lebewesen geben sollte. Einem Bericht von Greenpeace zufolge kam es im Rahmen der Fütterungsstudie bei den Ratten zu Vergrößerungen der Leber um bis zu 15 Prozent. Die Gründe für solche Mutationen seien nach wie vor unbekannt.
Auch der renommierte britische Wissenschaftsausschuss ACRE (Advisory Committee on Releases to the Environment) äußerte Bedenken zu den Testresultaten. Für das unabhängige Beratergremium der britischen Regierung seien die von Monsanto erbrachten Belege zur Sicherheit des GT73-Rapses „nicht ausreichend“, heißt es in einem ACRE-Bericht.
Die Europäische Umweltbehörde (EEA) hat den Gentech-Raps als Hochrisikopflanze bezüglich Kontamination eingestuft. Dabei beschränkt sich die Gefahr nicht auf den Anbau. In Japan haben Behörden Gentech-Verunreinigungen durch im Hafen verschüttete Rapssamen im Umkreis von 30 Kilometer festgestellt.
In Kanada hat der Anbau von Gentech-Raps dazu geführt, dass aufgrund hoher Verunreinigungen praktisch kein konventioneller und biologischer Raps mehr gepflanzt werden kann. Darüber hinaus bilden sich zunehmend "Superunkräuter", die mit immer mehr Chemie bekämpft werden müssen.
Der GT73-Raps wurde gentechnisch verändert, um ihn gegen das Herbizid Glyphosat resistent zu machen.
Zuletzt aktualisiert am 26. September 2005
Entscheidung der Kommission vom 31. August 2005 über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, gegenüber Glyphosat-Herbiziden toleranten Ölrapsprodukts (Brassica napus L., Linie GT73) gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (mit Anhang).
● Europäische Kommission, Aug. 2005.
Entscheidung über das InverkehrbringenKommission (31/08/2005)
Empfehlung der Kommission vom 16. August 2005 bezüglich der Maßnahmen, die der Inhaber einer Zustimmung ergreifen muss, um etwaige Schäden für Gesundheit und Umwelt bei einer unbeabsichtigten Freisetzung eines genetisch veränderten, gegenüber Glyphosat-Herbiziden toleranten Ölrapses (Brassica napus L., Linie GT73 — MON-00073-7) zu vermeiden.
● Europäische Kommission, Aug. 2005.
Das wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen der EFSA kommt zu dem Schluss, dass der Ölsaatenraps GT73 genauso sicher wie herkömmlicher Ölsaatenraps ist und dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass das Inverkehrbringen für Weiterverarbeitungs- und Fütterungszwecke negative Auswirkungen auf die menschliche oder tierische Gesundheit – oder im Rahmen der vorgesehenen Verwendung – auf die Umwelt haben wird.
● Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Gremium für gentechnisch veränderte Organismen, Jan. 2004, akt. Aug. 2002.
In dem Gutachten fordert der britische Wissenschaftsausschuss ACRE weitere Tests bezüglich des Risikofaktors für Lebewesen bei GT73. Die Erklärung des Antragstellers, weshalb die mit GT73 gefütterten Ratten eine vergrößerte Leben aufwiesen, hält der Ausschuss für ungenügend. Zudem verlangt der Ausschuss einen Monitoringplan, der auch Kontaminationpfade bei Transport und Verarbeitung berücksichtigt.
● Advisory Committee on Releases to the Environment, Aug. 2003.
Gutachten der nationalen Zulassungsbehörde (engl.)
Mitteilung des Amts für Umwelt und ländliche Entwicklung (DEFRA) in Großbritannien
● Amt für Umwelt und ländliche Entwicklung, Juni 2004.
Die zuständige Behörde in den Niederlanden erklärt auf Grundlage der Informationen der Antragsteller und Gutachten von beratenden Gremien, dass sie keinen Grund sieht, eine Zulassung für den GT73 weder als Futtermittel noch als Lebensmittel im Rahmen der beabsichtigten Nutzung abzulehnen.
● Niederländische Zulassungsbehörde, Aug. 2003.
Risikobewertung (engl.)
Anmeldung für das Inverkehrbringen des Roundup Ready Rapses GT73 gemäß der Richtlinie 2001/18/EG. Eingereicht in den Niederlanden am 7. Juli 1998.
● Monsanto, Juni 2001.
Antrag auf Zulassung (engl.)
Die Studie von Greenpeace zur Sicherheitsbewertung des Raps weist auf die Vielzahl bedenklicher Testresultate der Versuchsreihe des Herstellers mit GT73 hin und stellt die „gesundheitliche Unbedenklichkeit“ von GT73 in Frage. Zudem zeigt Greenpeace Schwachstellen im Zuslassungsverfahren auf.
● Greenpeace, Okt. 2004.
Critique of Oilseed Rape GT73 (engl.)
Die Europäische Kommission hat mit Ende August 2005 die Einfuhr des gentechnisch veränderten Raps GT73 zur Verwendung als Futtermittel sowie für industrielle Zwecke genehmigt. Der Beschluss ist zehn Jahre lang gültig und erlaubt künftig die Verwendung der Rapssorte in der Landwirtschaft.
● Friends of the Earth Austria, Jan. 2006.
Save our Seeds hat die relevanten Hintergrundinformation zum Gentech-Raps GT73 zusammengestellt unter anderem auch Dokumente zur Zulassung und Sicherheitsbewertung in außereuropäischen Staaten.
● Save our Seeds
Prof. Joe Cummins und Dr. Mae-Wan Ho vom Institute of Science in Society haben Hintergrundinformationen zum gentechnisch veränderten Raps GT73 von Monsanto zusammengestellt und begründen ihre Ansicht, weshalb eine Zulassung zur Vermarktung nicht erteilt werden sollte.
● Institute of Science in Society, Sep. 2004.
No to GM Oilseed Rape GT73 (engl.)
Das raffinierte Öl aus dem Raps GT73 ist als Lebensmittel zugelassen worden auf Grundlage der Novel Food-Verordnung.
Nach Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel Anfang 2004 hat Monsanto das Produkt gemäß der neuen Bestimmungen notifizieren lassen.
● Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz.
Die Landesvereinigung für ökologischen Landbau in Bayern hofft, dass die EU-Kommission ihre Entscheidung zum GT73bald revidiert. Zugleich fordert sie die Futtermittelhersteller auf, keinen genveränderten Raps zu verwenden.
● Landesvereinigung für einen ökologischen Landbau in Bayern e. V.; Dez. 2005.
Die Europäische Kommission hat das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Ölrapses mit der Bezeichnung GT73 für die Einfuhr und Verarbeitung genehmigt. Mit der auf 10 Jahre befristeten Entscheidung wurde dem von Monsanto eingereichten Antrag stattgegeben.
● Europäische Kommission, Aug. 2005.
19 der 25 EU-Umweltminister stimmten am 20 Dezember in Brüsser gegen eine Zulassung des GT73 Rapses. Für die erforderliche Mehrheit von 232 Stimmen, um eine Zulassung abzulehen reichte das Stimmverhältnis im Ministerrat nicht aus.
● Rat der Europäischen Union, Dez. 2004.
Keine qualifizierte Mehrheit für Zulassung von GT73 (33, KB)
● Zahlen und Statistiken:
Was wächst wo?
● Amflora:
Zugelassen aber nicht gefragt

Gerd das Gen erklärt warum... erklären Sie es anderen und bestellen Sie unseren neuen Flyer. Zum Auslegen, Verteilen oder Vorführen.
Bestellen Sie den Flyer hier
Das PDF bekommen Sie hier
Die Guten Gründe online mit weiteren Links zu Studien und Hintergrundinfos finden Sie hier.