Verbände verlangen von der Bundesregierung, Farbe zu bekennen

In einem Offenen Brief an die Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) und an den Bundesumweltminister Sigmar Gabriel fordert ein breites Bündnis von Verbänden eine eindeutige Position der Bundesregierung gegen die Zulassung neuer Gentechnik-Maissorten („Bt 11“ und „1507“) durch die EU.
 Infodienst: Verbände-Brief an Aigner und Gabriel

AKTION: Gentechnik-Pflanzen in Europa verhindern!

In Brüssel stehen wichtige Entscheidungen zur Zulassung von neuen Gentechnik-Pflanzen und nationalen Verboten in der EU an! Schicken Sie eine E-Mail an die entscheidenden Minister und fordern Sie ein gentechnikfreies Europa!
 Aktion: Gentechnik-Alarm

Stand des Zulassungsverfahrens

Januar 2009 - Im Oktober 2007 hat der EU-Umwelt-Kommissar Stavros Dimas erstmals die Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Maissorten Bt 11 und 1507 abgelehnt. Die EU-Kommission entschied daraufhin, eine erneute Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einzuholen. Denn elf neue wissenschaftliche Studien weisen auf negative Auswirkungen für die Umwelt durch den Anbau von Gentech-Mais Bt 11 und 1507 hin. Die EFSA wies die Umwelt-Gefahren im Oktober 2008 jedoch zurück. Die elf Studien würde die früheren Sicherheitsbewertungen der Pflanzen nicht in Frage stellen.

Am 21. Januar 2009 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Maislinien 1507 von Pioneer und Bt11 von Syngenta  zuzulassen. Es wären die ersten Gentech-Pflanzen seit 1998, die in der EU zum Anbau zugelassen werden würden.

Anträge und Zulassungen

Eine Genehmigung für den Import des insekten- und herbizidresistenten Zuckermais Bt11 erteilte die Kommission bereits 1998. Die Zulassung des Maises als Lebensmittel erfolgte 2004. Syngenta hat nun die Zulassung zum kommerziellen Anbau in der Europäischen Union beantragt.

Eigenschaften

Syngenta modifizierte den Gentech-Mais Bt11, um ihn resistent gegen die Schmetterlingslarven des Maiszünslers und Herbizide mit dem Wirkstoff Glufonisat zu machen.

Wissenschaftliche Bedenken

Im Rahmen des Zulassungsverfahren haben Umwelt- und Verbraucherorganisationen toxikologische und allergologische Bedenken zum gentechnisch veränderten Bt11-Süßmais vorgetragen. Sie stellen in Frage, ob Daten, die im Rahmen von Fütterungsversuchen für Futtermais erhoben wurden, direkt, ohne weitere Untersuchungen, auf den Bt11-Süßmais übertragbar sind.

Dokumente

Gutachten des GVO-Gremiums der EFSA

Stellungnahme des GVO-Gremiums bezüglich des Antrags auf Inverkehrbringen des insektenresistenten genetisch veränderter Mais zum Zweck des Anbaus, der Verarbeitung zu Futtermittel und der industriellen Weiterverarbeitung.

Euopäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, GVO-Gremium

 EFSA: Request from the European Commission to review scientific studies, Oktober 2008

 Gutachten der EFSA (engl.), April 2005

Beschluss der Kommission zum Inverkehrbringen von Bt11

Der Entscheidung vom 19. Mai 2004 befürwortet die Zulassung für das Inverkehrbringen des Bt-Maises als Lebensmittel gem. der VO 258/97.

Europäische Kommission, Mai 2004.

 Entscheidung zum Inverkehrbringen
 Entscheidungsentwurf (Jan. 2004, engl.)

Report of the molecular characterisation of the genetic map of event Bt11

Der Bericht der Gesundheitsbehörde in Belgien, das Scientific Institute of Public Health, kommt zu dem Ergebnis, dass die vom Hersteller gegebenen Informationen den belgischen Anforderungen zur Sicherheitsbewertung nicht genügen.

Scientific Institute of Public Health, Belgien, Juni 2003

 Sicherheitsbewertung (136 KB)

Gutachten des wissenschaftlichen Ausschusses der Europäischen Kommission

Auf Grundlage der Informationen, die dem Antrag auf Genehmigung beigefügt sind bzw. auf besondere Anfrage der Mitgliedstaaten von dem Antragsteller geliefert wurden, und unter der Berücksichtigung weiterer Veröffentlichungen kommt das Komitee zu der Auffaussung, dass der Süßmais Bt11 als Lebensmittel so sicher ist wie eine entsprechende konventionelle Maissorte.

 Europäische Kommission,  Wissenschaftlicher Ausschuss für Lebensmittel, Apr. 2002.

 Gutachten der EU-Kommission

Risikobewertung durch den Hersteller im Rahmen der Antragstellung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung weist daraufhin, dass eine Auskreuzung mit kultivierten konventionellen Maispflanzen möglich ist. Die Nachkommen der Kreuzungspartner sind begrenzt fruchtbar. Der Hersteller verweist auf Versuche zu möglichen Schadwirkungen auf Nicht-Ziel-Organismen, etwa Bienen, Regenwürmer, verschiedene Schmetterlinge und andere Insekten.

Syngenta, akt. Juni 2003.

 Risikobewertung durch den Hersteller

Antrag auf Import und Anbau

Der Antrag des Herrstellers Syngenta sieht neben dem Import und die Verwendung des Bt-Maises als Lebensmittel in der aktuallisierten Fassung vom 15. Januar 2003 auch die Verwendung des Mais zum Anbau vor.

Syngenta, Juni 1998, zuletzt akt. Jan 2005.

 Antrag auf Import und Anbau (engl.)

Studien

Bt11 Maize - C/F/96.05.10 Notification for Cultivation

Der Report erläutert, welche Eigenschaften der Mais durch die gentechnische Veränderungen angenommen hat und welche Risiken damit für die Umwelt entstehen. Des Weiteren stellt Greenpeace in dem Bericht fest, dass der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit akzeptierte Monitoringplan für den Bt11 Mais erhebliche Mängel aufweist.

Greenpeace, Okt. 2005.

 Bt11 Maize (357 KB engl.)

Hintergrund

BT 11 Sweet Corn

In einer Image-Broschüre präsentiert Syngenta die Vorteile seiner "Erfindung" und gibt einen Überblick zum Stand des Zulassungsverfahrens.

Syngenta, Apr. 2004.

 BT 11 Sweet Corn (engl.)

Kommentar zur Zulassung

Greenpeace lehnt die Zulassung von Bt11 ab, unter anderem da der Anbau von Mais mit dem Bt-Toxin auch nützliche Insekte gefährdet. In der Stellungnahme erläutert Greenpeace fünf Gründe für einen Zulassungsstopp.

Greenpeace International, Okt. 2003.

 Kommentar zur Zulassung (engl.)

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