
Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU hat im April 2005 Notmaßnahmen gegen illegale Importe von Bt10-Mais beschlossen. Auf Vorschlag der EU-Kommission werden Futtermais-Importe aus den USA nur noch mit einem schriftlichen Zertifikat zulässig sein, das Spuren von Bt10-Mais in den Einfuhren ausschließt.
Im März 2006 hat der Ständige Ausschuss die Entscheidung der Kommission erneut überprüft, aber keine Empfehlung zur Aufhebung der Maßnahme ausgesprochen. Das gemeinschaftliche Referenzlabor (CRL) hatte festgestellt, dass die Nachweismethode für Bt 10-Mais, die der Hersteller Syngenta zur Verfügung gestellt hat, unzuverlässlich ist. Die Voraussetzung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Importe galt zunächst für sechs Monate.
Vier Jahre lang hatte der Hersteller Syngenta die nicht zugelassene Sorte Bt10 auf Grund mangelnder Kontrollen teilweise mit der Sorte Bt11 verwechselt und auf den Markt gebracht. Auf etwa einer Fläche von insgesamt 15.000 Hektar wurde der Bt10-Mais ausgesät und geerntet.
Der Bt10-Mais ist im Unterschied zum Bt11-Mais mit einem Markergen ausgestattet, das gegen das Antibiotikum Ampicillin resistent ist. Die Europäische Lebensmittelbehörde verbietet diese Markergene, da die Risiken für die menschliche Gesundheit beim jetzigen Stand der Forschung nicht abzusehen sind.
Weder in den USA noch in einem anderen Land ist der Bt10-Mais als Lebensmittel oder Futtermittel zugelassen.
(Zuletzt aktualisiert: April 2006)
Die Mitgliedstaaten berichten über keine weiteren Funde von Bt10-Mais. Allerdings hat das EU-Labor festgestellt, dass die Nachweisemethode für Bt 10-Mais nicht einwandfrei funktioniert. Für eine erneute Überprüfung der Maßnahme sollen zunächst nähere Informationen vom Hersteller Syngenta eingeholt werden.
● Standing Committee on the Food Chain and Animal Health, März 2006.
Protokoll zur Sitzung am 03. März 2006 (engl.)
● EU-Kommission, April 2006.
Kommission fordert Informationen zur Zuverlässigkeit des Nachweisverfahrens (engl.)
Fragenkatalog des Verbraucherausschusses der Öffentlichen Anhörung zum Thema „Kontrollmechanismen in Bezug auf ungenehmigte GVO auf EU-, Bundes- und Länderebene“ am 9. Mai 2005 und die Antworten der Sachverständigen
● Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Mai 2005
Fragenkatolog (158 KB)
Stellungnahmen:
Syngenta Agro GmbH (410 KB)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (356 KB)
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (131 KB)
Dr. Kristina Sinemus (123 KB)
Prof. Dr. Gerd Winter, Universität Bremen (165 KB)
Entscheidung der Kommission vom 18. April 2005 über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen, genetisch veränderten Organismus „Bt10“ in Maiserzeugnissen.
● Europäische Kommission, Apr. 2005
Maßnahmen hinsichtlich des Bt10-Maises (48 KB)
Stellungnahme der Behörde in Reaktion auf die Benachrichtigung über die unabsichtliche Freisetzung der nicht genehmigten gentechnisch veränderten Maislinie Bt10 sowie den versehentlichen Import von Bt10 als Bt11 für Forschungszwecke nach Spanien und Frankreich.
● Eurpäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Apr. 2005
Wissenschaftliche Stellungnahme (86 KB)
Eine Chronologie zum Skandal um die Verwechselung der Maissorten Bt11 und Bt10, die relevanten Presseberichte und Hintergrunddokumente hat Save our Seeds im Dossier zusammengestellt.
● Save our Seeds
Vermarktung von Bt10-Mais seit 2001 (engl.)
Das gemeinschaftliche Referenzlabor der EU hat seinen wissenschaftlichen Studien und Berichten zum BT 10-Mais eine spezielle Seite gewidmet und durch Entscheidungen und Pressmitteilungen der EU-Kommission ergänzt.
● The Community Reference Laboratory for GM Food and Feed.
Bt10 updates
Das Informationspapier gibt einen kurzen Abriss über die Hintergründe der illegalen Mais-Importe aus den USA und stellt große Informationslücken, ein miserables Krisenmanagement und unzureichende Sicherheitsregelungen bei der Vermarktung von GVO fest.
● Bündnis 90/Die Grünen, Apr. 2005.
Illegale Gen-Mais-Importe aus den USA 90/Die Grünen (48 KB)
Am 12. April 2005 fand in Brüssel eine Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit Sektion „Genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und Umweltrisiken“ statt. Der einzige Tagesordnungspunkt war eine Diskussion über das unbeabsichtigte Freisetzen von Bt-10-Mais in den Vereinigten Staaten von Amerika.
● Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Apr. 2005.
Sitzung des ständigen Ausschusses (31 KB)
Die Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika informierte die Europäische Kommission mit Schreiben vom 22.03.2005, dass möglicherweise gentechnisch veränderter Mais der Linie Bt-10 in EU-Mitgliedsstaaten importiert wurde.
● Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; März 2005.
Fachinformationen zum Inverkehrbringen (76 KB)
Unabhängige Wissenschaftler haben erhebliche Mängel bei der Testmethode festgestellt, mit dem illegaler Bt-Mais bei Futtermittel-Importen ausgeschlossen werden soll. Sie fordern die Verfügbarkeit über Referenzmataterial, damit eine Sicherheitsbewertung und eine Risikomanagement nachträglich möglich ist.
● Dr. Mae-Wan Ho and Prof. Joe Cummins, Insitute of Science in Societey, Mai 2005.
Bt10-Nachweismethode hat Schwachstellen (engl.)
Die Firma Syngenta gegenüber den zuständigen EU-Behörden monatelang Informationen über den angeblich "versehentlichen" illegalen Anbau von Bt10-Mais zurück – wohingegen die US-Behörden sofort informiert wurden.
● Telepolis, Mai 2005.
"Wir sagen nix"
Kontrollmechanismen versagten über Jahre hinweg (Apr. 2005)
Die Europäische Kommission hat die US-amerikanischen Behörden und das Biotechnologieunternehmen Syngenta schriftlich dazu aufgefordert, zu dem Fall der nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Maissorte Bt10 Stellung zu nehmen.
● Europäische Kommission, Apr. 2005.
Kommission will Klarstellung
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